Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

In 1 Tag: 5 % Grunderwerbsteuer !

29. September 2011

 

Die Grunderwerbsteuer in NRW wird zum 1. Oktober 2011 von 3,5 auf 5 Prozent erhöht.


Mit der Erhöhung folgt Nordrhein-Westfalen den Bundesländern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt.

Die Grunderwerbsteuer entsteht mit der notariellen Beurkundung des (rechtswirksamen) Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.

Beim Erwerb eines Hausgrundstücks zum Kaufpreis von z.B. 200 T€ fallen also bis 30. September 2011 7000 € ab dem 1. Oktober 2011 10 000 € Steuern an !


Die Bezahlung der Steuer ist keine Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises, wohl aber für die Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuch. Mit der Bezahlung der Grunderwerbsteuer wird dem Notar die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt. Diese muss er dem Grundbuchamt vorlegen, damit die Umschreibung auf den Erwerber erfolgen kann

 

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