Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Christliche Patientensorge II

02. Januar 2013

 

Vor einem Jahr war hier zu lesen:

in der Evangelischen Kirche Rheinland kommt was in Bewegung:

Die Synode tagt und diskutiert, daß die Kirche ihre bisherige Haltung nicht nur zum Suizid, sondern auch zum Behandlungs- und Therapieverzicht überdenken möge.

Wörtlich kann man jetzt in der WAZ lesen:

Ein Therapieverzicht oder ein Abbruch der Behandlung sei jedoch nicht nur ethisch akzeptabel, sondern manchmal auch geboten.

Weder aus rechtlicher, noch aus ethischer Sicht „haben wir das Recht, andere Menschen zum Leben oder Weiterleben zu zwingen“, so ein Offizieller.. Falls Menschen dennoch entschieden, ihr Leben zu beenden, sei es aber Aufgabe der Kirche, ihnen und ihren Angehörigen beizustehen.

                  

Ob hier auch Persönliches mithineinspielt: von Praeses Nikolaus Schneider, auch Nachfolger von Margot Käßmann, weiß man, daß seine Haltung zum Behandlungsverzicht geprägt ist vom Erleben des Krebstodes der Tochter...

 

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