Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Fortbildung IV

28. Juni 2013

 

 

Bildung tut not - Fortbildung auch. Und so bin ich heute erneut auf Bildungs-Tour:

Das DAI in Bochum bietet an:

Elternunterhalt und Anspruchsübergang in der anwaltlichen Praxis

Referentin ist eine ehemalige Kommilitonin, Kollegin S. Pfuhlmann-Riggert aus Neumünster.

                     

Worum geht es da ?

Ihre Mutter kommt ins Heim; doch Rente plus Pflegewohngeld plus Pflegeversicherung (Teilkasko) reichen nicht aus, die Kosten zu bezahlen.

Man beantragt Sozialhilfe für sie. Das Amt sagt, es zahlt erst, wenn feststeht, daß nicht Kinder ihren Eltern Unterhalt schulden...

Übrigens: inzwischen ist der Freibetrag auf 1600 Euro (Hammer Leitlinien. 21.3.3) angehoben worden; hat der Verpflichtete einen Ehegatten zu versorgen - der hat Vorrang - dürfen 1280 Euro hinzuaddiert werden.

Fazit: Wer einen unterhaltsberechtigten Partner hat, muß erst ab einem Nettoeinkommen von 2880 Euro Elternunterhalt zahlen !

Was die Sache schwierig macht: die Materie liegt auf der Schnittstelle zwischen Familien- und Sozialrecht; nicht jeder verfügt hier über genügend  Wissen in zwei Rechtsgebieten  u n d  der nötigen Erfahrung !

                                               

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