Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erschrecken Sie nicht...

24. November 2014

 

Erschrecken Sie nicht,

wenn der Arzt Sie auf eine gesetzliche Betreuung anspricht. Es muss jemand stellvertretend für den Patienten in Untersuchungen einwilligen, falls er nicht ansprechbar ist. Falls eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, legen Sie sie vor.

aus: schlaganfall-hilfe.de

Es ist gut, die Erfahrung zu machen, daß es so funktioniert:

Meine Eltern sind zusammen 186 - nämlich 93 und 92 - Jahre alt; als die Mutter neulich im Elisabeth-Krankenhaus in Herten eine neue Hüfte bekam - mit anschließender Reha in der Klinik Berger See in Gelsenkirchen- Buer (mit Blick auf Schalkes Veltins Arena) befand sich der Vater zur Kurzzeitpflege im Hedwigs-Heim Gelsenkirchen-Buer-Resse: anschließend erlitt er einen zweiten Schlaganfall und kam ins Elisabeth-Krankenhaus in Süd, sodann mußte er noch eine Op. an der Ohrspreicheldrüse im Prosper durchstehen; alle fünf Einrichtungen fragten bei der Aufnahme routinemäßig nach einer Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung.

Anders gesagt:

Viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes am 1. September 2009 zur Patientenverfügung haben die  Einrichtungen in Gesundheit und Pflege begriffen, daß es Sinn macht, gleich bei der Aufnahme der - immer älter werdenden - Patienten einen Ansprechpartner zu haben, der notfalls Entscheidungen anstelle des Patienten treffen darf !

 

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