Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Elternunterhalt

14. August 2019

bei Pflege künftig erst ab 100 T€ Jahreseinkommen

 

Nur wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient, soll noch für pflegebedürftige Eltern zahlen:

Das Kabinett brachte ein entsprechendes Gesetz auf den Weg.

Die Neuregelung gilt auch für die Angehörigen, die bereits zahlen.

Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen finanziell entlastet werden.

Das sieht der Entwurf des Angehörigen-Entlastungsgesetzes vor, den das Bundeskabinett gebilligt hat.

Wenn das Geld des zu Pflegenden und die Mittel der Pflegeversicherung nicht reichen, können die Kinder für die Leistungen zur Kasse gebeten werden.

Dies soll künftig aber erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro brutto möglich sein.

 

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