Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Pflege

02. Dezember 2019

... künftig werden Kinder entlastet

 

Die Kinder von Pflegebedürftigen

werden künftig erst ab einem

jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000 Euro

bei Kosten für das Pflegeheim der Eltern beteiligt.

 

Der Bundesrat billigte ein entsprechendes Gesetz.

 

Sie sollen nur noch bei einem Jahresbruttoeinkommen von

mehr als 100.000 Euro zur Kasse gebeten werden.

Damit entfällt die bisherige

Einkommensgrenze von 21.600 Euro netto pro Jahr.

 

https://www.tagesschau.de/inland/bundesrat-pflege-101.html

 

Hier wirds erläutert:

 

https://www.tagesschau.de/inland/faq-angehoerigenentlastungsgesetz-101~_origin-5af56af4-66e0-4739-ab94-2eecec012617.html

 

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