Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Ehegatten Gesundheitssorge

11. Februar 2021

zweiter Versuch zur Schaffung eines

Notvertretungsrechts - nach 2017 !

Handlungsbefugnisse von Ehegatten

in Angelegenheiten der Gesundheitssorge –

 

ein weiterer Versuch für einen neuen § 1358 BGB lautet ein

Aufsatz in der FamRZ.

 

Geplant ist ein zeitlich begrenztes - längstens 3 Monate dauerndes  -

Notvertretungsrecht für Ehegatten

in Angelegenheiten der Gesundheitssorge, und zwar dann,

 

wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit

seine Angelegenheiten nicht wahrnehmen kann.

 

"Damit bauen wir bürokratische Hürden ab."

heisst es in einer Presseerklärung des BMJV.

 

 Eine Stellungnahme der Bundesärztekammer

liegt vor.

 

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