Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Enterbt

01. März 2007

 

Eine 69-jährige Dame aus Marl konnte nicht verwinden, daß ihre Tante sowohl ihren Arzt als auch ihren Notar im Testament zu Erben machte.

 

(Ist auch nicht gerade alltäglich; zumal nicht nur der Arzt, sondern auch der Notar standesrechtliche Hürden nehmen müssen, um das Erbe wirksam antreten zu können...)

 

Also beantragte sie einen Erbschein. Der sollte sie als Erbin nach der gesetzlichen Erbfolge ausweisen. Hierzu mußte sie an Eides statt versichern, daß ein Testament nicht existierte...

Der Schwindel flog auf. Den Erbschein gab´s natürlich nicht. Die Sache hatte vielmehr ein Nachspiel vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Recklinghausen:

 

400 Euro und eine Therapie "verordnete" Richter Lange der "verhärmten" Frau.

 

(So die  WAZ im Bericht vom 24.02.2007!)

 

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