Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Rätsel

20. März 2007

 

 

Was ist das:

 

Erst benötigt es fünf Jahre für eine Entscheidung - siehe den Eintrag vom 31.01.2007 -  dann erklärt es eine  Regelung für verfassungswidrig, erlaubt aber gleichwohl deren Anwendung für zwei weitere Jahre?

 

Des Rätsels Lösung: "unser" Bundesverfasssungsgericht!

Erklären kann es keiner, wohl aber kommentieren.

 

Das Überraschende an dem Spruch aus Karlsruhe ist, daß Schluß gemacht wird mit allen möglichen Wertmaßstäben; daß künftig nur noch der "gemeine Wert" gilt.

 

Auf dem Erbrechtstag in Berlin äußerte der Referatsleiter aus dem Finanzministerium Dr. Drozdzol wörtlich:

 

"Ich habe eher geglaubt, der Rhein fließt bergauf, als daß z.B.  forstwirtschaftliches Vermögen mit dem Verkehrswert angesetzt wird".

 

Lesen Sie hierzu aus der Neuen Juristischen Wochenschrift Heft 9/2007 einen CAPITAL-Gastkommentar und die Anmerkung des Erbschaftsteuerexperten Prof. Dr. Meincke - beides mit freundlicher Genehmigung der NJW, für die ich herzlich danke.

 

 

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