Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Keine Rente für Lebenspartner

27. Juli 2007

 

Bundesverwaltungsgericht: Kein Anspruch eines Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente


Der Kläger begründete mit einem bei der Bezirksärztekammer Koblenz versicherten, ehemals selbständig in eigener Praxis tätigen Arzt eine Lebenspartnerschaft.

 

Nach dem Tod des Arztes beantragte der Kläger eine Hinterbliebenenrente. Die Ärztekammer lehnte den Antrag unter Hinweis auf ihre Satzung mit der Begründung ab, nur der überlebende Ehegatte eines Mitglieds sei anspruchsberechtigt, nicht jedoch ein überlebender Lebenspartner.

Diese Regelung könne nicht auf überlebende Lebenspartner übertragen werden. Widerspruch und Klage hatten keinen Erfolg.

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Ausschluss eines überlebenden Lebenspartners von der Hinterbliebenenrente, wie er nach dem vom Revisionsgericht hinzunehmenden Satzungsrecht bestand, nicht gegen Bundes- oder Europarecht verstößt.

 

Die Satzungsbestimmung, nach der die Witwe oder der Witwer eines Arztes oder einer Ärztin Hinterbliebenenrente erhält, der überlebende Lebenspartner oder die überlebende Lebenspartnerin aber nicht, verstößt insbesondere nicht gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot.

 

Eine Bevorzugung der Ehe gegenüber der Lebenspartnerschaft ist wegen des der Ehe zukommenden besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes zulässig, wenn sie auch nicht zwingend geboten ist. Der Satzungsgeber darf sich bei typisierender Betrachtung an der unterschiedlichen Versorgungssituation von Ehen und Lebenspartnerschaften orientieren. Er bleibt aber gehalten, nach angemessener Zeit zu prüfen, ob sich die Versorgungssituation überlebender Ehepartner und diejenige überlebender Lebenspartner in der Lebenswirklichkeit annähert und ob sich daher eine Anpassungsnotwendigkeit ergibt.

BVerwG - Urteil vom 25. Juli 2007 -  Az.: 6 C 27.06 –

 

Quelle: Pressemitteilung 50 / 2007 vom 25. Juli 2007

 

zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.