Witwengeld nach zehn Tagen Ehe ?
01. April 2008
Pension trotz Ehe von nur zehn Tagen
Die Witwe eines verstorbenen Polizeidirektors hat erfolgreich Witwengeld eingeklagt, obwohl die Ehe erst 10 Tage vor dem Tod des Beamten geschlossen worden war.
Allerdings war das Paar bis 1997 schon einmal 13 Jahre miteineinander verheiratet gewesen.
Aus dieser Ehe ist ein Kind hervorgegangen. Auch nach der Scheidung der ersten gemeinsamen Ehe haben die Eheleute ihre persönliche Beziehung ununterbrochen aufrecht erhalten, die Personen-sorge für ihr Kind gemeinsam ausgeübt und sich bei der Pflege der betagten Eltern des Beamten gegenseitig unterstützt.
In diesem Fall ist die Annahme gerechtfertigt, dass die zweite Eheschließung Ausdruck einer echten persönlichen Bindung gewesen ist. Die infolge der Scheidung vorübergehend aufgelöste, vom Dienstherrn zu alimentierende "Beamtenfamilie" ist wiederaufgelebt.
Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg - 2 K 397/07 - vom 16.01.2008
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