Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Sozialhilfeempfängerin darf Erbe ausschlagen

06. September 2005


Sozialhilfeempfänger dürfen nach einem Urteil des Landgerichts Aachen auf eine Erbschaft verzichten - selbst wenn sie damit die Möglichkeit ausschlagen, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.


Das Gericht gab in einer Entscheidung einer 44-Jährigen Recht.

 

Die Frau hatte auf ihren Anteil am Nachlass ihres Vaters zu Gunsten ihrer Mutter und ihrer beiden Geschwister verzichtet . Es gebe keinen Zwang, ein Erbe zu akzeptieren, urteilte das Landgericht.

 

Landgericht Aachen  vom  4.11.2004  ( Az: 7 T 99 / 04 )

Hinweis für Juristen:

 

Die Entscheidung ist (erst jetzt) veröffentlicht  in FamRZ 2005, S. 1506.

 

 

zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.