Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Sackgasse

04. Februar 2006

 

 

Der Anwalt auf Abwegen - von mir Dr.Hyde & Mr.Jekyll genannt - scheint in der Sackgasse angekommen.

 

Die Beweisaufnahme ist geschlossen; die  Plädoyers sind gehalten, die Schlußanträge gestellt: Der Staatsanwalt will elf ein halb Jahre, der Verteidiger hält sechs Jahre und drei Monate für unvermeidbar.

Bin kein Strafverteidiger, schätze aber, das läuft auf acht Jahre hinaus - bei dem Geständnis und der Rührstory mit dem Kind...

 

Für alle, die gerade kein Strafgesetzbuch zur Hand haben:

Bewährung ist hier nicht drin; gibt´s höchstens bei Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren ( § 56 Absatz 2 StGB) !

 

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