Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Aschermittwoch

25. Februar 2009

 

 

Eine Meldung - passend zum Tage:

Erbe muss die hinterzogenen Steuern des Erblassers nachzahlen

Ein Erbe muss die Steuern bezahlen, die sich aus einer vom Erblasser zu seinen Lebzeiten begangenen Steuerhinterziehung ergeben, auch wenn die Steuerfahndung diese erst nach dessen Tod aufdeckt.

So lautet eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg aus 2005.

Der Erblasser hatte seinem Erben ein Vermögen in Höhe von 1, 9 Mio DM hinterlassen, das sich zum Teil auf ausländischen Bankkonten befand.


Das Gericht entschied, das Vermögen und die Kapitalerträge seien allein dem Vater des Erben zuzuordnen. Der Sohn sei als Miterbe des Verstorbenen dessen Rechtsnachfolger.

Finanzgericht Baden-Württemberg  Az:8 K 394/01 - u. - 8 K 395/01.

 

zurück

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.