Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Selbsttötung

13. März 2006

 

Kein Recht auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung


Gericht weist Klage eines Witwers gegen Bundesinstitut zurück / Frau wollte Barbiturat zur Selbsttötung erwerben


Patienten, die sich das Leben nehmen wollen, haben keinen Anspruch auf ein Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Das Verwaltungsgericht Köln hat die entsprechende Klage eines Mannes gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgewiesen.

Der Mann hatte das Institut verklagt, weil es seiner Frau die Freigabe eines Betäubungsmittels für ihren Freitod verweigert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

 

Mehr dazu in der Ärzte Zeitung vom 10.03.2006

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