Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Enkel erbt Oma´s Schmerzengeld

25. August 2009



Oma stirbt - Enkel erbt Schmerzensgeld

so überschreibt die Recklinghäuser Zeitung vom 25.08.2009 einen Bericht über die tödlichen Folgen des Verkehrsunfall einer 79-jährigen Radlerin, die von einem Traktor angefahren worden war.

Nun erbt der Enkel den Schmerzensgeldanspruch seiner Oma in Höhe von über 6000 Euro.

Hier können Sie den Artikel nachlesen !

Etwas, was viele nicht wissen:

Beim Tode einer Person geht ihr Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (§ 1922 BGB). Dazu zählt auch ein Anspruch auf Schmerzensgeld.

Warum erbt der Enkel - und nicht Tochter oder Sohn (vorausgesetzt "Opa" ist vorher verstorben ) ? Die Frage beantwortet der Bericht nicht. Entweder hatte die Oma ihren Enkel mit Testament zum Erben bestimmt oder der Sohn oder die Tochter waren vorverstorben. Dann kommt der Enkel zum Zuge (§ 1924 Absatz 3 BGB) !

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