Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Mehrheit

16. März 2010



Neue Rechtsprechung - bisher konnte ein Miterbe blockieren, weil Einstimmigkeit erforderlich war; nun heißt es:

Die Erben können ein Mietverhältnis über eine zum Nachlass gehörende Sache wirksam mit Stimmenmehrheit kündigen, wenn sich die Kündigung als Maßnahme ordnungsgemäßer Nachlassverwaltung darstellt.

BGH-Urteil vom 11. November 2009  XII ZR 210/05

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