Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Das Allerletzte

20. April 2016

 

Sechs Jahre her - immer noch lustig:

Schmerzensgeld für misslungene Frisur

Einer Friseur-Kundin kann Schmerzensgeld für einen misslungenen Schnitt zustehen. So das Landgericht Mönchengladbach. Die Frau wollte sich blonde Strähnchen machen lassen. Aber dann brachen die Haare an den Wurzeln ab.

Das beeinträchtigt nach Auffassung des Gerichts das äußere Erscheinungsbild der Kundin. Das Schmerzensgeld - hier 300 € - diene dem Ausgleich hierdurch erlittener seelischer Schäden (Az.: 5 S 59/09).

Das berichtet die Zeitschrift „NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht“ (Heft 5/2010).

Mehr darüber in der  WELT vom 22.04.2010.
 

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