Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Erbe weckt Begehrlichkeit

24. November 2010

 

 

Beim Bier hatte sich ein Recklinghäuser wohl zu sehr mit seinem Erbe gebrüstet gegenüber einem "Kumpel". Der raubte ihm kurzerhand die Geldbörse, worin er das Geld vermutete. Ausbeute:185 €.

Das zog jetzt eine Bewährungstrafe von einem halben Jahr nach sich. Lesen Sie den Bericht aus der Recklinghäuser Zeitung vom 23. November 2010.

Und die Moral von der Geschicht` ?

Mit (s)einem Erbe prahlt man nicht ! :-)

 

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