Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Unterhalt nach Samenraub

20. April 2012



Urteil im „Samenraub-Prozess“:

Zwei Frauenärzte einer Kinderwunschpraxis müssen Unterhalt für Zwillinge zahlen, und zwar bis zu deren 18. Lebensjahr. Der Vater der heute vier Jahre alten Kinder – ein Junge und ein Mädchen – hatte die Mediziner verklagt, weil die künstliche Befruchtung ohne sein Wissen geschah...
Es ist ein kurioser und trauriger Fall, der die Arzthaftungskammer bereits seit sechs Monaten beschäftigt:

Im November 2007 kamen die Zwillinge zur Welt, doch da war das Paar bereits getrennt, Marco S. aus Hattingen fiel daher aus allen Wolken, als es hieß, er werde Papa. Schließlich war es da drei Jahre her, dass er sein Sperma bei der Kinderwunschpraxis einfrieren ließ.

Vorsorglich, falls ihn einmal eine schwere Krankheit ereile, so sagte er. Die Laufzeit des Einlagerungs-Vertrages belief sich jedoch nur auf ein Jahr. „Nach diesem Jahr hätte man das Sperma vernichten müssen“, stellte das Gericht in der Urteilsbegründung klar. „Stattdessen wurde es trotzdem benutzt.“

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