Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Mehr Rechte für Gleichgeschlechtliche

20. Februar 2013

 

 

Das Bundesverfassungsgericht hat homosexuellen Ehepaaren mehr Rechte bei der Adoption zugestanden:

Künftig ist es Ehepartnern erlaubt, die Kinder des gleichgeschlechtlichen Partners zu adoptieren. Diese sogenannte Sukzessivadoption war bislang nur für heterosexuelle Paare erlaubt.

Mehr darüber !

                                         

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