Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Weiterleben ist kein "Schaden"

03. April 2019

 

Jahrelang wurde ein Mann künstlich ernährt.

Weil sein Sohn das für eine "sinnlose Verlängerung des Leidens" hielt, hatte er auf Schmerzensgeld geklagt.

Es verbiete sich aber, Weiterleben als Schaden anzusehen, urteilte nun der Bundesgerichtshof.

Ärzte müssen kein Schmerzensgeld zahlen, wenn sie Patienten länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten - auch wenn sie damit Leiden möglicherweise verlängern.

Das Weiterleben hätte als Nachteil ausgelegt werden müssen, damit Anspruch auf Schadenersatz besteht.

Das Urteil, ob das Leben lebenswert ist, könne sich aber keine staatliche Gewalt und auch keine Rechtssprechung anmaßen. Das ergebe sich aus der Verfassung.

Hier gehts zum Bericht der Tagesschau - mit Material zu Patientenverfügung usw.

 

 

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