Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Digitaler Nachlass II

22. Februar 2021

Erneut mußte sich der BGH mit dem "digitalen Nachlass" bei Facebook befassen.

Zuvor hatte er entschieden, daß die Erben einen Zugang zum Facebook-Konto

erhalten müssen, nun ging es um die Frage,

wie das vor sich zu gehen hätte.

 

Es reicht nicht aus, wenn Facebook den Erben

den Inhalt des Kontos auf einem USB-Stick überläßt,

der Zugang muss so erfolgen, daß sich der Erbe

vollwertig "im Konto bewegen" kann.

 

BGH NJW 2021, S. 160

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