Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Grabpflege

02. Dezember 2021

Die Grabpflege

kann jeder zu Lebzeiten selbst regeln:

 

Er kann einen (Dauergrabpflege-) Vertrag 

abschließen, an den die Erben gebunden sind.

 

Oder er legt im Testament fest,

wer das wie tun soll.

 

Daran hat sich die Nachwelt zu halten.

Sog. Totenfürsorgerecht, arg. aus § 1968 BGB.

 

So das OLG Koblenz in einer

Entscheidung vom März des Jahres !

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