Beratung der Banken im Erbrecht ?
22. November 2006
Banken, die ihre Kunden in Fragen der Gestaltung von Testamenten inhaltlich beraten, Entwürfe erstellen und Satzungen für Stiftungen ausarbeiten, handeln wegen eines Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz wettbe-werbswidrig.
Das gilt auch dann, wenn der von der Bank erstellte Testamentsentwurf anschließend einem Rechtsanwalt zur Prüfung zugeleitet wird. Denn allein durch diese Prüfung nimmt der Rechtsanwalt nicht die eigentliche Rechtsberatung vor.
Das hatte bereits das Landgericht Freiburg am 07. Oktober 2005 entschieden.
Die Berufung der Bank wurde jetzt vom OLG Karlsruhe (9.11.2006 - 4 U 174/05) - zurückgewiesen. (Revision wurde nicht zugelassen.)
Hier finden Sie nähere Information! Infos zum Urteil des LG Freiburg hier!