Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Unbewacht

29. Dezember 2006

 

 

Im Heim auch unbewacht

Die Betreiber von Pflegeheimen sind laut Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) nicht zu einer dauernden Überwachung selbst der gebrechlichsten Bewohner verpflichtet.

 

Das OLG versagte einer Heimbewohnerin Schadensersatz, die ihr Zimmer ohne Begleitung verlassen und sich bei einem Sturz den Oberschenkelhals gebrochen hatte.

Geklagt hatte nicht die Frau, sondern die Krankenkasse.

Das Urteil (Az: 1 U 102/04) ist vom 19.01.2006. Die Presse hat aber erst jetzt berichtet. Hier können Sie das vollständige Urteil als PDF-Datei lesen oder ausdrucken. Es ist besonders sorgfältig in der Auswertung der Tatsachen und der bereits ergangenen Urteile.


Lesen Sie meine Hinweise auf die (inzwischen gefestigte) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur  "Sturzprophylaxe in Altenheimen".

 

 

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