Aber bitte...
17. Januar 2018
Aber bitte mit Anwalt...! möchte man folgende Geschichte überschreiben:
1923 schreibt eine Dame in Österreich ein
Testament
„Die 2 Portraits und die 4 Landschaften, die in
meinem Zimmer hängen, bitte ich meinem Ehe-
gatten, nach seinem Tod der Staatsgalerie in...(?) zu hinterlassen.“
Sie stirbt am 24.01.1925. Es beginnt ein Erbstreit, der erst 81 Jahre später durch Schiedsspruch vom 15.01.2006 beendet werden sollte.
Streitig war, ob die Dame Eigentümerin der Portraits und der 4 Landschaften war. Wenn sie es nicht war, war Eigentümer ihr über ? Was war Gegenstand der erbrechtlichen Regelung?
Der Streit war von Bedeutung: der Streitwert lag bei 250 Millionen Euro.
Man wird neugierig, um welche Portraits und Landschaften es sich handelt. Es waren 4 Bilder von Gustav Klimt. Verfügende war Frau Adele Bloch-Bauer. Bei den Portraits handelte es sich um ihre eigenen.
Österreich hat um die Bilder gekämpft, ein wenig hochnäsig und arrogant, weil man sich nicht vorstellen mochte, daß irgendwelche entfernten Erben es durchsetzen könnten, die Bilder nach Amerika zu holen. Indes, Österreich verlor. Die Bilder sind inzwischen in Amerika.
Die Kläger waren durch namhafte amerikanische, kanadische und Wiener Anwälte vertreten, die Republik Österreich durch die „Finanzprokuratur“, also die eigene Behörde.
Einen Anwalt zu beauftragen sah man nicht für notwendig an.
Könnte die Tatsache, daß Österreich den Prozeß so gründlich verlor, damit zusammenhängen, daß sich Beamte allzu fahrlässig zutrauten, wie Anwälte zu agieren?
Mehr noch: Wäre der Streit nicht vermeiden worden, hätte Adele Bloch-Bauer für ihr Testament einen Anwalt oder Notar hinzugezogen ?