Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Gisbert Bultmann — Rechtsanwalt und Notar

Familienwohnheim

27. Dezember 2007

 

 

Überall können Sie jetzt lesen wie die neue Erbschaftsteuer die einen begünstigt - und die anderen beutelt.

 

Doch selbst der klügste Autor hat nicht alles im Blick: So gibt z.B.ein Artikel von Biallo & Team wertvolle Hinweise, keine Frage. Und doch wird Panik gemacht (schließlich will man seine Artikel verkaufen, daher gilt "only bad news are good news").

 

Das wird hieran deutlich:

 

Der Autor fordert zur sofortigen Schenkung auf zwecks Ausnutzung der geltenden Grund-stücksbewertung, "eine Villa im Wert von einer Million Euro zu überschreiben. Nach neuem Recht  muß der Ehepartner trotz höherem Freibetrag 41 % mehr Steuern an den Fiskus abtreten (alt: 43950, neu: 75 000 Euro)."

 

Der Autor warnt vor etwas, was es weder vor noch nach der Reform gibt:

 

Er hat nämlich die Regelung in § 13 Absatz 1 Ziffer 4 a ErbStG übersehen, wonach die Übertragung von selbstgenutzem Wohneigentum unter Ehegatten von der Schenkungsteuer befreit ist. Das gilt unabhängig vom Wert des Objektes, also im Grundsatz ausnahmslos.

 

Ist doch mal was erfreuliches, good "old" news - und eine letzte Geschenkidee zum "Fest der Liebe"!   

 

Hinweis: Nach meinem Anschreiben hat der Autor die Sache klargestellt ("nicht selbst genutzte Villa")...

 

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