Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Gisbert Bultmann — Rechtsanwalt und Notar

Keine Beihilfe zu Weihnachten

20. Dezember 2008

 

Sozialgericht: Keine Beihilfe zu Weihnachten

Sozialhilfeempfänger, die in einem Heim leben und dort gepflegt werden, haben keinen Anspruch auf "Weihnachtsgeld".

Das Sozialgericht Gelsenkirchen wies den Eilantrag einer Heimbewohnerin gegen den Kreis Recklinghausen zurück, in dem sie neben Taschengeld und Bekleidungshilfe auch eine Weihnachtsbeihilfe haben wollte.

Im Urteil der zweiten Kammer hieß es, es sei nicht erkennbar, dass "bei einer Heimbe-wohnerin ein zusätzlicher Bedarf entsteht für Ernährung, Schmuck der Wohnung, Kauf und Schmuck eines Weihnachtsbaumes, Pflege menschlicher Beziehungen durch Zuwendun-gen an nahe stehende Personen, sowie den Besuch von Freunden und Verwandten".

Die Kammer sah zudem in einem solchen Zuschuss eine "durch nichts gerechtfertigte Privilegierung von Heimbewohnern", da die anderen Sozialhilfeempfänger auch keine Weihnachtsbeihilfe erhielten.  Az S 2 SO 133 / 05 ER

 

 

zurück

Ihr Anliegen

...hier kann ich Sie beraten und vertreten

 

Rechtsanwalt & Notar Gisbert Bultmann

Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

 

Gisbert Bultmann

Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen

Tel.  0 23 61 . 93 17 60
Mobil  0170 . 5229856

bultmann@rechtsanwalt-notar.de

Kontakt · Impressum · Datenschutz
© Rechtsanwalt und Notar a.D. Gisbert Bultmann

Rechtsanwalt und Notar a.D.

Fachanwalt für Erbrecht

Öffnungszeiten

Mo - Fr  7.30 - 19.00 Uhr durchgehend

 

Schnellkontakt

Datenschutzerklärung ist mir bekannt, willige in Datenspeicherung ein.

Datenschutzeinstellungen

Diese Webseite nutzt Cookies und tauscht Daten mit Partnern aus. Mit der weiteren Nutzung wird dazu eine Einwilligung erteilt. Weitere Informationen und Anpassen der Einstellungen jederzeit unter Datenschutz.