Sittenwidrig
18. Februar 2006
Wildmoser senior´s nichtehelicher Sohn hat seinen Erbverzicht erfolgreich angreifen können:
Mit einem Betrag von 10 000 Euro habe der Ex-Präsident der Münchner Löwen "sittenwidrig" wenig gezahlt, meint das OLG München.
18. Februar 2006
Wildmoser senior´s nichtehelicher Sohn hat seinen Erbverzicht erfolgreich angreifen können:
Mit einem Betrag von 10 000 Euro habe der Ex-Präsident der Münchner Löwen "sittenwidrig" wenig gezahlt, meint das OLG München.
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