Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Gisbert Bultmann — Rechtsanwalt und Notar

Zuhause sterben

03. Mai 2009

 

Mehr Menschen als bisher sollen künftig mit professioneller Begleitung zu Hause sterben können. Alle Fraktionen des Landtags fordern den Ausbau ambulanter Hilfsdienste.

„Orte des Sterbens sind überwiegend Institutionen wie Pflegeheime und Krankenhäuser, obwohl der größte Teil der Menschen es vorziehen würde, zu Hause im Kreis von vertrauten Personen die letzte Lebenszeit zu verbringen”, heißt es in dem gemeinsamen Papier von CDU, SPD, FDP und Grünen. Sie verlangen, „die Menschenrechte Sterbender” stärker in den Mittelpunkt zu rücken.

die Realität ist eine andere; drei von vier Sterbenden verleben ihre letzten Wochen im Krankenhaus oder Pflegeheim. Nur 7000 im Jahr können ihr Leben in der Obhut professioneller Fürsorge im Hospiz beschließen.

21 ambulante Hospizdienste gibt es im Ruhrgebiet. Das klingt viel, reicht aber bei weitem nicht aus für alle, die diese Hilfe gern nutzen würden. Der Rechtsanspruch darauf besteht längst, die Realität ist eine andere. Krankenkassen verweigern oder verzögern immer wieder Hilfen für Schwerstkranke, die daheim sterben wollen.

Trotz Verbesserungen sei die Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in der ärztlichen und pflegerischen Ausbildung nicht hinreichend verankert. Dies müsse die Landesregierung für die Zukunft sicherstellen. Zudem seien die Möglichkeiten von Palliativmedizin und Hospizarbeit in der Bevölkerung noch viel zu wenig bekannt.

Kritisiert werden die Krankenkassen, weil sie ihre Budgets für ambulante Hospizarbeit in NRW derzeit nicht voll ausschöpften. Die Landesregierung soll sicherstellen, dass die Kassen „diese dringend benötigten Mittel zukünftig vollständig zur Verfügung stellen”.

Auch der neue Rechtsanspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung müsse „für eine verbesserte Versorgung in NRW genutzt werden”. Palliativmedizin müsse fester Bestandteil des Gesundheitswesen werden, Hospizdienste sollen künftig besser gefördert werden.


Drei von vier Sterbenden verleben ihre letzten Wochen im Krankenhaus oder Pflegeheim. Nur 7000 im Jahr können im Hospiz sterben.

21 ambulante Hospizdienste gibt es im Ruhrgebiet. Das klingt viel, reicht aber bei weitem nicht aus. Der Rechtsanspruch  besteht, die Realität ist eine andere. Krankenkassen verweigern oder verzögern immer wieder Hilfen für Schwerstkranke, die daheim sterben wollen.

Lesen Sie weiter in der  WAZ vom 27. April 2009

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