Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Gisbert Bultmann — Rechtsanwalt und Notar

Ärzte unwissend /2

14. Mai 2006

 

 

Palliativmedizin - Däubler-Gmelin für Fortbildung von Hausärzten


Hausärzte sollten sich stärker als bisher in Schmerztherapie und Palliativmedizin fortbilden, um Menschen in der letzten Phase ihres Lebens besser beistehen zu können.

 

Dies hat die Professorin Herta Däubler-Gmelin, Ex-Justizministerin und Schirmherrin der Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz in Heidelberg gefordert.

"Bei Krankenschwestern und Pflegern läuft das besser".

 

Bereits in der Ausbildung der Mediziner müßte die Begleitung todkranker Menschen Studieninhalt sein. Däubler-Gmelin fordert, daß bundesweit Lehrstühle für diese Fachbereiche eingerichtet werden.

"Bei aller Anerkennung für die anspruchsvolle Arbeit von Hausärzten: Der Umgang mit Opiaten und starkwirkenden Schmerzmitteln, die beispielsweise bei Tumorpatienten in den letzten Lebenswochen eingesetzt werden müssen, ist vielen Hausärzten noch zu wenig vertraut", kritisierte die Juristin bei dem Heidelberger Symposium "Mensch sein - Mensch bleiben".

Nach ihrer Einschätzung würden Hausärzte zudem die vorhandenen Fortbildungsangebote zu wenig annehmen. "Bei den Krankenschwestern und Pflegern läuft das besser", so die SPD-Frau.

Eine Beobachtung, die Dr. Eva Sabine Saalfrank bestätigt. Beim Projekt "Netzwerk Achtsame Sterbekultur", gefördert durch die Deutsche Krebshilfe, sei vorwiegend von Pflegekräften besucht worden, berichtete sie.

"Es handelt sich um ein gesellschaftliches Problem. Bei uns wird über Leiden und Sterben nicht öffentlich nachgedacht", sagte Däubler-Gmelin. Vielen Menschen sei gar nicht bewußt, welche Möglichkeiten es für die Unterbringung und Versorgung von Sterbenskranken gebe.

Nicht zuletzt deshalb würde die Gesellschaft auch immer wieder über ethische Fragestellungen wie: "Tötung auf Verlangen - ja oder nein?" diskutieren. Eine Option, die sie kategorisch ablehne.

"Wir brauchen eine integrierte Palliativversorgung", forderte Däubler-Gmelin. Sowohl ambulante als auch stationäre Angebote müßten für todkranke Menschen dringend geschaffen werden.

Nicht zuletzt die Krankenkassen seien gefordert. Diese hielten sich bislang jedoch auffallend zurück. Dabei habe der Gesetzgeber ausdrücklich im SGB V die Voraussetzungen geschaffen, neue Versorgungsprojekte auf die Beine zu stellen. "Warum das so ist, kann leicht erkannt werden. Mit der Begleitung von Sterbenden läßt sich schlecht um neue Mitglieder werben", so die Schirmherrin der Hospizbewegung provokant.


nach einem Bericht aus  der Ärztezeitung vom 11.05.2006

 

Lesen Sie  auch meinen Beitrag "Ärzte unwissend" unter "Aktuelles Tipps&News" vom 1.Mai 2006.

 

 

 

 

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