Erbunwürdig - wegen Elternmordes !
13. April 2011
Kein Erbe für Elternmörder
Zwei Monate nach seiner Verurteilung wegen zweifachen Mordes hat das LG Potsdam dem ehemaligen Jurastudent aus Rathenow sein Erbe abgesprochen.
Das Gericht erklärte ihn aufgrund seiner Taten für erbunwürdig.
Beantragt hatte dies der Onkel des 29-Jährigen, der bereits im Strafverfahren als Nebenkläger aufgetreten war.
Erbunwürdigkeit bedeutet nicht, dass der Nachlass der Eltern automatisch nicht zugestanden wird, dafür bedarf es einer entsprechenden Erklärung des Gerichts.
Diese hat der Onkel durch seine Klage erreicht.
Da niemand den jungen Mann bei dem Gerichtstermin vertrat, erging ein Versäumnisurteil.
Nach dessen Zustellung ist binnen einer Frist
von zwei Wochen Einspruch möglich (Az. 11-O-179/10).
Der frühere Jurastudent aus Rathenow (Havelland) war im Februar vom Landgericht (LG) Potsdam wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Der Mann hat im Juni 2010 seinen Vater (67) erstochen und danach seine Mutter (60) erschlagen.
Später zerstückelte er die Leichen und versteckte sie auf dem Grundstück.
Fazit: Es müssen wirklich "Mord und Toschlag" vorliegen,
damit jemand wirksam vom Erbe ausgeschlossen ist,
selbst die Entziehung des Pflichtteils ist nur möglich,
wenn schwerwiegendes vorgefallen ist.