Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Gisbert Bultmann — Rechtsanwalt und Notar

Organspende und Vertrauen

31. August 2013


Vor einem Jahr war hier zu lesen:

Der Mensch kann nur ahnen, was nach dem Tod mit ihm geschieht, er wird es nie wissen.

Jeder, der seine Bereitschaft zur Organspende anzeigt, begibt sich also in eine zutiefst unsichere Situation. Aber bei all dieser Unsicherheit kann sich ein Patient in Deutschland eben doch in Sicherheit wägen - dieses V e r t r a u e n  muss die Ärzteschaft den Menschen jetzt zurückgeben. Das wird viel Zeit brauchen, Maß, Bescheidenheit und Demut. Bis der Bürger wieder glauben kann, dass auch in seiner Endlichkeit seine unendliche Würde gewahrt wird.

Charlotte Frank, Kommentar in der Süddeutschen Zeitung vom 28.08.2012

     

Lesen Sie auch - von derselben Autorin - Unschuldsvermutung gilt auch für Ärzte !

               

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