Bernd Eichinger +
25. Februar 2021
Man müsste, wenn jemand stirbt,
eigentlich keinen Nachruf auf den Toten schreiben,
sondern einen auf die Gesellschaft, die ihn überlebt.
25. Februar 2021
Man müsste, wenn jemand stirbt,
eigentlich keinen Nachruf auf den Toten schreiben,
sondern einen auf die Gesellschaft, die ihn überlebt.
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Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Erbrecht
Hertener Straße 21
45657 Recklinghausen
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