Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Gisbert Bultmann — Rechtsanwalt und Notar

Countdown

14. Februar 2018

 

... der Countdown läuft:

Ehrenamtliche Betreuer (Ehegatte, Partner, Kinder), die vom Betreuungsgericht bestellt sind, erhalten

keine Vergütung, wohl aber eine Entschädigung für ihren Aufwand entweder konkret oder pauschal (§ 1835 BGB)

Den müssen sie jeweils bis zum Ende des ersten Quartals des neuen Jahres geltend machen, sonst verfällt der Anspruch für das Vorjahr,

also bis zum 31. März des neuen Jahres. Es geht um 399 Euro - oder den konketen Betrag ! (§ 1835 a BGB)   

 

Hier gibts eine Merkblatt der Justiz NRW  zur Aufwandsentschädigung.

 

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...hier kann ich Sie beraten und vertreten

 

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45657 Recklinghausen

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Mobil  0170 . 5229856

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