Polizei erbt...
28. Mai 2021
... vor 6 Jahren war hier zu lesen !
Eine Duisburgerin hat die Ordnungshüter
Die Summe soll zweckgebunden zur Bekämpfung
der Kriminalität verwendet werden.
Wer der Polizei Geld zukommen lässt,
bringt sich in der Regel in den Verdacht der Bestechung.
Eine Zuwendung in Höhe von 500 000 Euro
darf das Polizeipräsidium Duisburg aber offenbar annehmen...
Gründe für Geldregen sind nicht klar
Von Nachfragen bei Angehörigen der Erblasserin
habe die Polizei abgesehen, so der Sprecher.
Auch sei ihr nicht bekannt, ob sie die einzige Begünstigte ist
oder es weitere Erben gibt.
Offenbar hält sich die Begeisterung über den letzten Willen
der alten Dame zumindest bei einem Hinterbliebenen
in überschaubaren Grenzen.
„Wir können noch nicht sicher sein,
dass wir tatsächlich die gesamte Summe bekommen“,
beantwortet Ramon van der Maat die
Frage nach einer möglichen juristischen Auseinandersetzung
über die Erbschaft.
„Im vergangenen Herbst ist dieser Geldsegen auf uns eingeprasselt“,
so Ramon van der Maat.
Die Behörde sei überrascht worden
von der Nachricht,
die der Testamentsvollstrecker überbracht habe.
Zuvor habe es keinen Kontakt zur Erblasserin, gegeben.
„Die Gründe für ihre Entscheidung sind uns nicht bekannt.“