Gisbert Bultmann
Rechtsanwalt & Notar a.D.
 

Gisbert Bultmann — Rechtsanwalt und Notar

Wert der Pflege

12. Mai 2019

... was versteht man darunter ?

Ein Abkömmling,

 

der durch Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers

während längerer Zeit, durch erhebliche Geldleistungen

oder in anderer Weise in besonderem Maße dazu beigetragen hat,

daß das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt wurde,

kann bei der Auseinandersetzung eine Ausgleichung unter den Abkömmlingen verlangen,

die mit ihm als gesetzliche Erben zur Erbfolge gelangen.

Dies gilt auch für den, der den Erblasser während längerer Zeit  g e p f l e g t   hat.

 

Das ist der Inhalt des § 2057 a BGB.

 

Zentral ist also: wer hat über längere Zeit gepflegt ?

 

Und wie ist  P f l e g e  überhaupt definiert ?

 

Da denkt man natürlich an medizinische und haushälterische Betreuung, Begleitung bei Arztbesuchen usw.

Wenn Eltern aber zum Beispiel das Haus auf ihre Tochter übertragen

und sich im Gegenzug Pflege versprechen lassen,

geht es oft auch um die  

b l o ß e  A n w e s e n h e i t   (immaterieller Wert)

der Tochter im selben Haus, also in  Ruf- oder Reichweite  zu sein.

Das hat das OLG Schleswig am 15. Juni 2012 - 3 U 28/2011 festgestellt.

Sehr wichtig, denn:

Gerne wird den pflegenden Kindern von ihren Geschwistern vorgehalten, sie hätten nicht im gesamten Zeitraum seit der Übertragung Pflege leisten müssen.

Tatsächlich waren sie aber immer anwesend und standen viele Male für Handreichungen in Haus und Garten parat, aber auch für das Anhören von allerlei Sorgen und Problemen der übergebenden Eltern.

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