Künstliche Ernährung
18. Januar 2007
Vormundschaftsgericht stoppt künstliche Ernährung
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat ein interessantes Urteil zu der umstrittenen Frage der künstlichen Ernährung todkranker Patienten gefällt:.
Der Abbruch der künstlichen Ernährung ist dann vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen, wenn dies dem Willen des Betroffenen entspricht.
Hiervon ist auch trotz Fehlens einer entsprechenden Patientenverfügung auszugehen, wenn der Patient einen solchen Willen dem Arzt gegenüber bekundet hat oder sein mutmaßlicher Wille dahingehend auf andere Weise festgestellt werden kann.
Diesen Fall nahm das Gericht bei einer schwer kranken Patientin an, die früher gegenüber ihrem Ehemann geäußert hat, sie wolle bei einem irreversiblen Krankheitsverlauf "so etwas nicht erleben" und sie wolle "so nicht enden".
Urteil des LG Waldshut-Tiengen vom 20.02.2006 Az. 1 T 161/05
NJW 2006, Seite 2270 oder FamRZ 2007, Heft 1 Seite 79
Der zu beurteilende Sachverhalt ähnelt vielen, mit denen die Praktiker zunehmend befaßt sind.
Ich darf auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Recklinghausen verweisen, an der ich mitgewirkt habe.