Gewissensfrage ?
22. Juni 2013
Für Sie gelesen - vor zwei Jahren
Die Gewissensfrage:
Darf man seinen beiden Kindern den gleichen Erbteil vermachen, obwohl eines der beiden wegen einer Krankheit seit Jahren finanziell unterstützt wird ?
Die Frage lautet wörtlich:
»Wie wohl alle Eltern sind wir in unserem Testament ursprünglich von einer gerechten gleichgewichtigen Erbaufteilung zwischen unseren beiden Kindern ausgegangen. Leider sind wir aber seit Jahren gezwungen, eines unserer inzwischen erwachsenen Kinder in erheblichem Maße wegen einer unverschuldeten Krankheit finanziell zu unterstützen. Kann es trotzdem bei der 50/50-Erbaufteilung bleiben, oder sollten wir als Ausgleich das bisher nicht unterstützte Kind mit einem größeren Erbteil bedenken?« Martina K., Oldenburg
Lesen Sie was der promovierte Mediziner und Jurist / Rechtsanwalt darauf antwortet.
Ein schwacher Artikel des Doppeldoktors:
Er sagt so gut wie nichts, was die Fragestellerin nicht selbst wüßte, daß man nämlich gleiches gleich, ungleiches aber ungleich behandeln sollte. Sodann wäre die Frage mit einem schlichten Ja zu beantworten; um dann zu erörtern, welche Folgen das juristisch hat und wie man sie in den Griff bekommt.
Das aber weiß der Gewissensfragen-Antwortgeber selbst nicht; er gibt der Fragestellerin Steine statt Brot.. Die Wiedergabe von (willkürlich ausgesuchten) Paragraphen des BGB hilft keinen Deut weiter.
Nötig wäre es gewesen, dem Paar zu raten, mit Ihren - "inzwischen erwachsenen" - Kindern zu reden mit dem Ziel einer erbvertraglichen Regelung, die von Eltern und Kindern unterschrieben wird. Dann bleiben nicht nur der Spirit und der Friede der Familie gewahrt; es ist auch der einzig sichere Weg, dafür zu sorgen, daß das Erbe nicht für Prozeßkosten draufgeht.
Fazit: Thema verfehlt ! Es ist keine Frage des Gewissens, die hier bewegt, sondern des erbrechtlichen Könnens, das - mit Recht - Gewollte so umzusetzen, daß es "hält".