Michael Schumacher
22. Juni 2015
Vor einem Jahr ! war hier zu lesen:
M o m e n t e des B e w u s s t s e i n s und des E r w a c h e n s
hiess es - vor über acht Wochen.
Das klingt tautologisch, dürfte sich aber so interpretieren lassen:
"Erwachen" bedeutet "Augen auf".
"Bewusstsein" bezieht sich auf das Wahrnehmen der Umwelt.
Beides zusammen könnten jedenfalls hoffnungsvolle Nachrichten sein.
K ö n n t e n !
Was, wenn nicht ? Wie lange warten ? Zweieinhalb Jahre wie bei Friso, acht Jahre wie bei Scharon ? Fünfzehn Jahre wie bei Terri Schiavo ?
Man muß, ja darf das jetzt nicht entscheiden.
Doch Neurochirurgen wissen, daß etwa nach zwölf Monaten eine sichere Prognose über die "Rückkehr" des Gehirns möglich ist. Dazu gibt es das EEG und andere Methoden der Messung.
Eine anhaltende Bewusstseinsbeeinträchtigung a l l e i n rechtfertigt nicht den Verzicht auf lebenserhaltende Massnahmen, heißt es in den Grundsätzen der Sterbehilfe der Ärzte, Abschnitt III...
Heißt:
will der Patient, der sich selbst jetzt nicht äußern kann, in einem solchen Fall keine Weiterbehandlung, benötigt er z w i n g e n d eine Patientenverfügung, die das ausschließt u n d eine Vollmacht an Partner, Tochter, Sohn usw., um dem in einer Patientenverfügung niedergeschriebenen Willen A u s d r u c k und G e l t u n g zu verschaffen (§ 1904 a Abs. 1 S. 2 BGB - http://bit.ly/1lAkZ6J)
Dann weigert sich die Wachkoma-Station vielleicht doch, die Behandlung einzustellen.
Was dann ?
Es ist der zur Zeit e i n z i g e Fall, in welchem eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes eingeholt werden muß !